Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 13.08.2025
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Vorwort
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§ 1 – Hinweise für
Arbeitsschutz-Interessent:innen -
§ 2 – Geltungsbereich
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§ 3 – Leistungsumfang
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§ 4 – Vertragsschluss & Portalzugang
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§ 5 – Pflichten der Partner-Unternehmen
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§ 6 – Vergütung, Rechnungsstellung &
Steuern -
§ 7 – Qualität & Reklamationen
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§ 8 – Datenschutz & Zweckbindung
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§ 9 – Laufzeit & Kündigung
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§ 10 – Haftung
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§ 11 – Geheimhaltung
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§ 12 – Schlussbestimmungen
Vorwort
Safest GmbH („Safest“) betreibt unter der Domain safest.gmbh ein Online-Portal zur Vermittlung von qualifizierten Arbeitsschutz-Anfragen („Anfragen“). Arbeitsschutz-Interessent:innen können dort unverbindlich ihre Kontakt- und Projektdaten eingeben. Safest leitet jede Anfrage entgeltlich an geeignete gewerbliche Dienstleister im Bereich Arbeitsschutz („Partner-Unternehmen“) weiter. Safest ist dabei eigenständig Verantwortliche („Controller“) im Sinne der DSGVO; ein Vertragsverhältnis über die eigentliche Arbeitsschutzleistung entsteht ausschließlich zwischen Arbeitsschutz-Interessent:in und Partner-Unternehmen.
§ 1 – Hinweise für Arbeitsschutz-Interessent:innen
- Die Nutzung des Portals safest.gmbh ist für Arbeitsschutz-Interessent:innen kosten- und verpflichtungsfrei.
- Safest erfasst die von Arbeitsschutz-Interessent:innen eingegebenen Daten und leitet sie je Anfrage an höchstens drei passende Partner-Unternehmen weiter.
- Ein Vertrag über Arbeitsschutzleistungen kommt ausschließlich zwischen Arbeitsschutz-Interessent:in und Partner-Unternehmen zustande; Safest ist nicht Vertragspartei.
§ 2 – Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und den Erwerb von Anfragen zwischen Safest und Partner-Unternehmen.
- Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn Safest deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Kaufleute (HGB).
§ 3 – Leistungsumfang
- Safest erhebt, plausibilisiert und liefert Kontakt- und Projektdaten von Arbeitsschutz-Interessent:innen („Anfragen“) und verteilt jede Anfrage an maximal drei Partner-Unternehmen.
- Art, Menge, Qualitätskriterien, Lieferweg und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
- Safest schuldet weder den Abschluss noch den wirtschaftlichen Erfolg eines Folgevertrags zwischen Partner-Unternehmen und Arbeitsschutz-Interessent:in.
- Die von Arbeitsschutz-Interessent:innen stammenden Angaben werden unverändert an das Partner-Unternehmen weitergegeben; Safest garantiert weder deren Richtigkeit noch Vollständigkeit.
- Safest kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.
§ 4 – Vertragsschluss & Portalzugang
- Ein Vertrag entsteht, sobald das Partner-Unternehmen ein Angebot von Safest akzeptiert oder eine Bestellung ausführt.
- Bei Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben (Firma, Adresse, Handelsregister, USt-ID, Ansprechperson, Telefon, E-Mail) zu machen; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
- Safest kann Registrierungen oder einzelne Bestellungen ablehnen, sperren oder löschen, wenn Anhaltspunkte für Falschangaben, Missbrauch oder Scheinanfragen vorliegen; vorausbezahlte Beträge für Zeiträume nach einer berechtigten außerordentlichen Kündigung werden anteilig erstattet.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 5 – Pflichten der Partner-Unternehmen
- Anfragen dürfen ausschließlich zur einmaligen Kontaktaufnahme bezüglich der konkret angefragten Arbeitsschutzleistung verwendet werden. Weitergabe oder Weiterverkauf ist untersagt; zusätzliche Marketingkommunikation (z. B. Newsletter) ist nur zulässig, sofern dafür eine eigenständige Rechtsgrundlage besteht.
- Partner-Unternehmen haben sämtliche Datenschutz-, Wettbewerbs- und berufsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
- Sie versichern, an allen von ihnen bereitgestellten Inhalten (Logos, Texte u. a.) die erforderlichen Rechte zu besitzen; Safest darf rechtswidrige Inhalte entfernen.
§ 5a – VerfügbarkeitSafest bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Portals; Wartungsarbeiten oder technische Störungen können jedoch zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 5b – Rechtskonforme Nutzung
- Anfragen dürfen nicht zur Erbringung illegaler oder nicht genehmigter Dienstleistungen verwendet werden.
- Bei schwerwiegenden Verstößen kann Safest Konten sperren oder löschen; ungenutzte Vorauszahlungen werden anteilig zurückerstattet.
§ 6 – Vergütung, Rechnungsstellung & Steuern
- Preise, Abrechnungsintervalle und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
- Alle Rechnungen werden netto ohne Schweizer MwSt. gestellt. Befindet sich das Partner-Unternehmen in Deutschland, gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG); die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.
- Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus fällig.
- Bei Zahlungsverzug darf Safest die weitere Auslieferung von Anfragen bis zum Ausgleich aller offenen Beträge aussetzen.
§ 7 – Qualität & Reklamationen
Anfragen gelten als vertragsgemäß, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich Reklamationsgründe, Fristen und Nachweispflichten vereinbart sind. Etwaige Reklamationsregelungen sind dort abschließend festgelegt.
§ 8 – Datenschutz & Zweckbindung
- Safest übermittelt personenbezogene Daten im Rahmen einer Controller-to-Controller-Weitergabe.
- Partner-Unternehmen dürfen die Daten nur zu dem in § 5 Abs. 1 genannten Zweck verarbeiten und müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen.
- Bei Verstößen stellt das Partner-Unternehmen Safest von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 – Laufzeit & Kündigung
- Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
- Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen; ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei
a) schuldhaftem Verstoß gegen §§ 5, 5b oder § 8 oder
b) Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen. - Vorausgezahlte Entgelte werden im Kündigungsfall anteilig für nicht mehr erbrachte Leistungen erstattet.
§ 10 – Haftung
- Safest haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Safest nur
• für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. - Safest haftet nicht für Pflichtverletzungen der Partner-Unternehmen gegenüber Arbeitsschutz-Interessent:innen; Partner-Unternehmen sind keine Erfüllungsgehilfen von Safest.
- Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 – Geheimhaltung
Nicht öffentliche Informationen aus diesem Vertragsverhältnis sind vertraulich zu behandeln; diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
§ 12 – Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen vor. Safest nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Konstanz.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Datenschutzhinweis: Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie jederzeit unter safest.gmbh/datenschutz.