Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Stand: 13.08.2025

Vorwort

Safest GmbH („Safest“) betreibt unter der Domain safest.gmbh ein Online-Portal zur Vermittlung von qualifizierten Arbeitsschutz-Anfragen („Anfragen“). Arbeitsschutz-Interessent:innen können dort unverbindlich ihre Kontakt- und Projektdaten eingeben. Safest leitet jede Anfrage entgeltlich an geeignete gewerbliche Dienstleister im Bereich Arbeitsschutz („Partner-Unternehmen“) weiter. Safest ist dabei eigenständig Verantwortliche („Controller“) im Sinne der DSGVO; ein Vertragsverhältnis über die eigentliche Arbeitsschutz­leistung entsteht ausschließlich zwischen Arbeitsschutz-Interessent:in und Partner-Unternehmen.

§ 1 – Hinweise für Arbeitsschutz-Interessent:innen

  1. Die Nutzung des Portals safest.gmbh ist für Arbeitsschutz-Interessent:innen kosten- und verpflichtungsfrei.
  2. Safest erfasst die von Arbeitsschutz-Interessent:innen eingegebenen Daten und leitet sie je Anfrage an höchstens drei passende Partner-Unternehmen weiter.
  3. Ein Vertrag über Arbeitsschutz­leistungen kommt ausschließlich zwischen Arbeitsschutz-Interessent:in und Partner-Unternehmen zustande; Safest ist nicht Vertragspartei.

§ 2 – Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und den Erwerb von Anfragen zwischen Safest und Partner-Unternehmen.
  2. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts­bedingungen gelten nur, wenn Safest deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Kaufleute (HGB).

§ 3 – Leistungs­umfang

  1. Safest erhebt, plausibilisiert und liefert Kontakt- und Projektdaten von Arbeitsschutz-Interessent:innen („Anfragen“) und verteilt jede Anfrage an maximal drei Partner-Unternehmen.
  2. Art, Menge, Qualitäts­kriterien, Lieferweg und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
  3. Safest schuldet weder den Abschluss noch den wirtschaftlichen Erfolg eines Folge­vertrags zwischen Partner-Unternehmen und Arbeitsschutz-Interessent:in.
  4. Die von Arbeitsschutz-Interessent:innen stammenden Angaben werden unverändert an das Partner-Unternehmen weitergegeben; Safest garantiert weder deren Richtigkeit noch Vollständigkeit.
  5. Safest kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.

§ 4 – Vertragsschluss & Portalzugang

  1. Ein Vertrag entsteht, sobald das Partner-Unternehmen ein Angebot von Safest akzeptiert oder eine Bestellung ausführt.
  2. Bei Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben (Firma, Adresse, Handels­register, USt-ID, Ansprech­person, Telefon, E-Mail) zu machen; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
  3. Safest kann Registrierungen oder einzelne Bestellungen ablehnen, sperren oder löschen, wenn Anhaltspunkte für Falschangaben, Missbrauch oder Scheinanfragen vorliegen; voraus­bezahlte Beträge für Zeiträume nach einer berechtigten außerordentlichen Kündigung werden anteilig erstattet.
  4. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 5 – Pflichten der Partner-Unternehmen

  1. Anfragen dürfen ausschließlich zur einmaligen Kontakt­aufnahme bezüglich der konkret angefragten Arbeitsschutz­leistung verwendet werden. Weitergabe oder Weiterverkauf ist untersagt; zusätzliche Marketing­kommunikation (z. B. Newsletter) ist nur zulässig, sofern dafür eine eigenständige Rechtsgrundlage besteht.
  2. Partner-Unternehmen haben sämtliche Datenschutz-, Wettbewerbs- und berufsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
  3. Sie versichern, an allen von ihnen bereitgestellten Inhalten (Logos, Texte u. a.) die erforderlichen Rechte zu besitzen; Safest darf rechtswidrige Inhalte entfernen.

    § 5a – Verfügbarkeit

    Safest bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Portals; Wartungsarbeiten oder technische Störungen können jedoch zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

    § 5b – Rechtskonforme Nutzung
    1. Anfragen dürfen nicht zur Erbringung illegaler oder nicht genehmigter Dienstleistungen verwendet werden.
    2. Bei schwerwiegenden Verstößen kann Safest Konten sperren oder löschen; ungenutzte Vorauszahlungen werden anteilig zurückerstattet.

§ 6 – Vergütung, Rechnungsstellung & Steuern

  1. Preise, Abrechnungs­intervalle und Zahlungs­fristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
  2. Alle Rechnungen werden netto ohne Schweizer MwSt. gestellt. Befindet sich das Partner-Unternehmen in Deutschland, gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG); die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.
  3. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug darf Safest die weitere Auslieferung von Anfragen bis zum Ausgleich aller offenen Beträge aussetzen.

§ 7 – Qualität & Reklamationen

Anfragen gelten als vertragsgemäß, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich Reklamations­gründe, Fristen und Nachweis­pflichten vereinbart sind. Etwaige Reklamations­regelungen sind dort abschließend festgelegt.

§ 8 – Datenschutz & Zweckbindung

  1. Safest übermittelt personenbezogene Daten im Rahmen einer Controller-to-Controller-Weitergabe.
  2. Partner-Unternehmen dürfen die Daten nur zu dem in § 5 Abs. 1 genannten Zweck verarbeiten und müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen.
  3. Bei Verstößen stellt das Partner-Unternehmen Safest von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 – Laufzeit & Kündigung

  1. Mindest­laufzeit, Kündigungs­frist und automatische Verlängerung ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
  2. Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen; ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei
    a) schuldhaftem Verstoß gegen §§ 5, 5b oder § 8 oder
    b) Verzug mit zwei aufeinander­folgenden Zahlungen.
  3. Vorausgezahlte Entgelte werden im Kündigungsfall anteilig für nicht mehr erbrachte Leistungen erstattet.

§ 10 – Haftung

  1. Safest haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Safest nur
    • für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Safest haftet nicht für Pflichtverletzungen der Partner-Unternehmen gegenüber Arbeitsschutz-Interessent:innen; Partner-Unternehmen sind keine Erfüllungsgehilfen von Safest.
  4. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 11 – Geheimhaltung

Nicht öffentliche Informationen aus diesem Vertrags­verhältnis sind vertraulich zu behandeln; diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

§ 12 – Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen vor. Safest nimmt nicht an Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle teil.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Konstanz.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Datenschutz­hinweis: Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie jederzeit unter safest.gmbh/datenschutz.