Fachkraft für Arbeitssicherheit: Unkompliziert den richtigen Anbieter finden mit Safest

Die Berufsgenossenschaft hat eine Frist gesetzt: Jetzt brauchen Sie schnell eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die richtigen Prüfkriterien entscheiden, ob die Suche Wochen oder Tage dauert.

Noah Wetjen
Noah Wetjen

Gründer von Safest

Veröffentlicht
Lesezeit
7 Min.
Illustration von drei Fachkräften für Arbeitssicherheit auf Visitenkarten mit Bewertungssternen und einer Lupe als Symbol für den Anbietervergleich | Safest

Diese und über 1.292 weitere Unternehmen vertrauen auf Safest

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Die Frist der Berufsgenossenschaft läuft, und die Eigenrecherche endet oft in Absagen, nicht erreichbaren Anbietern oder Angeboten, deren Qualität sich von außen kaum beurteilen lässt. Wer den Bedarf bei jedem einzelnen Anbieter neu erklären muss, verliert Tage, die im Betrieb fehlen. Die richtigen Prüfkriterien, klare Fragen fürs Erstgespräch und ein früher Blick auf freie Kapazitäten entscheiden darüber, ob die Suche in Wochen oder in Tagen abgeschlossen ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: Die Bestellpflicht ergibt sich aus dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten. Kleinstbetriebe können alternative Betreuungsmodelle wählen.
  • Qualität prüfen: Erfragen Sie Nachweise, Referenzen und Erreichbarkeit im Erstgespräch, statt auf Versprechen zu vertrauen.
  • Kapazitäten klären: Fehlende freie Kapazitäten sind ein häufiger Ausschlussgrund, der Ihre Recherche entwertet. Klären Sie die Verfügbarkeit vorab.
  • Safest: Safest qualifiziert Ihren Bedarf einmal und liefert bis zu 3 Angebote geprüfter Anbieter, kostenlos und unverbindlich.

Warum die Suche oft mühsamer ist als gedacht

Die Suche nach einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit beginnt selten geplant. Meist gibt es einen äußeren Auslöser: Die Berufsgenossenschaft oder die Aufsichtsbehörde war da und hat Fristen gesetzt. Der bisherige Anbieter ist unerreichbar oder hält Zusagen nicht ein. Oder die eigene SiFa geht in Rente und eine Nachfolge muss her.

Safest hat dazu über 3.000 Freitexte aus Unternehmensanfragen (2022–2026) ausgewertet: Von den 625 Unternehmen, die einen konkreten Anlass nannten, gaben 41 % die Berufsgenossenschaft, eine Unfallkasse oder eine Behörde als Auslöser an.

Daraus ergibt sich Zeitdruck, und genau dann zeigen sich drei typische Fallen der Eigenrecherche:

  • Zeitaufwand: Sie erklären Ihren Bedarf jedem Anbieter einzeln, immer wieder von vorn.
  • Schwer beurteilbare Qualität: Webseiten klingen ähnlich professionell, ohne dass erkennbar wird, wer wirklich liefert.
  • Volle Kapazitäten: Anbieter, die keine neuen Mandate annehmen, antworten erst nach Wochen oder gar nicht.
Schaubild: Drei typische Fallen in der Eigenrecherche – Zeitaufwand, schwer beurteilbare Qualität, volle Kapazitäten | Safest

Die Rechtsgrundlage: Ab wann eine Fachkraft Pflicht ist

Die Pflicht dazu ist im Gesetz verankert: Nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung auszugestalten ist. Grundsätzlich gilt die Bestellpflicht ab dem ersten Beschäftigten.

Kleine Betriebe haben Spielraum. Sie können anstelle der Regelbetreuung alternative Betreuungsmodelle wählen. Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, wurden die Schwellenwerte angehoben: Die vereinfachte Regelbetreuung (Anlage 1) und das Kompetenzzentrenmodell (Anlage 4) gelten jetzt für Betriebe bis zu 20 Beschäftigte, das Unternehmermodell (Anlage 3) für Betriebe mit mehr als 20 bis zu 50 Beschäftigten (BGN, „DGUV Vorschrift 2 ab 2026“).

Ab mehr als 20 Beschäftigten entfällt das kostenfreie Kompetenzzentrenmodell: Betriebe betreuen die Sicherheit dann entweder selbst im Unternehmermodell oder vergeben die Betreuung extern an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die Anforderungen an die betriebliche Arbeitssicherheit hängen von Betriebsart und Betreuungsform ab. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Unfallkasse.

Worauf Sie einen Anbieter wirklich prüfen sollten

Jeder Anbieter verspricht zuverlässige Betreuung. Den Nachweis liefert aber keine Website, sondern das Erstgespräch. Fünf Fragen, die dort Klarheit schaffen:

Fragen fürs Erstgespräch

  • Welche Qualifikation bringt die Fachkraft mit? Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine befähigte Person nach DGUV Vorschrift 2 sein, etwa mit einer entsprechenden SiFa-Ausbildung (z. B. bei der IHK). Fragen Sie nach dem Ausbildungsnachweis, nach regelmäßiger Fortbildung und nach Erfahrung in Ihrer Branche.
  • Wer betreut uns konkret? Lassen Sie sich die Fachkraft namentlich benennen und fragen Sie, wer bei Ausfall einspringt.
  • Wie schnell sind Termine realistisch? Begehungen und Unterweisungen brauchen verbindliche Zeitangaben, keine vagen Zusagen. Unkomplizierte Erreichbarkeit ist für viele Unternehmen ein zentrales Auswahlkriterium.
  • Wie werden Standorte betreut? Eine Fachkraft für alle Standorte oder mehrere? Klären Sie das vor Vertragsabschluss.
  • Was steht im Vertrag? Laufzeit, Kündigungsfrist, Umfang der Grundbetreuung und die Behandlung von Fahrtkosten.

Referenzen aus Ihrer Branche sind das stärkste Indiz für echte Eignung. Mitgliedschaften, etwa im VDSI, sind ein Hinweis auf Professionalität, aber kein Beweis für Qualität.

Zudem gibt es Warnsignale, die Sie ernst nehmen sollten:

  • Deutschlandweit-Zusagen ohne erkennbare lokale Präsenz: Viele Anbieter behaupten deutschlandweite Abdeckung, sind aber Ein- oder Zwei-Personen-Betriebe mit langen Anfahrten.
  • Keine namentlich benennbare Fachkraft: Wenn niemand konkret benannt wird, klärt sich auch nicht, wer Sie später betreut.
  • Vage Aussagen zur Verfügbarkeit: Wer keine konkreten Antwortzeiten nennt, hat sie oft selbst nicht im Griff.
  • Druck zum schnellen Vertragsabschluss: Seriöse Anbieter lassen Ihnen Zeit, unseriöse drängen auf die schnelle Unterschrift.

Besonders bei mehreren Standorten lohnt sich die Anfrage über Safest: Bei der Anfragequalifikation prüft Safest unter anderem, ob Anbieter Ihre Standorte abdecken können, und leitet Ihren Bedarf gezielt an passende Partner weiter. Das erspart Ihnen die Eigenrecherche in einem fragmentierten Markt.

Kapazitäten und Verfügbarkeit: das unterschätzte Ausschlusskriterium

Selbst ein qualifizierter Anbieter nützt nichts, wenn er keine freien Kapazitäten hat. In einer Auswertung von Safest sagten 23 % von 490 befragten Arbeitsschutz-Anbietern, sie könnten keine weiteren 400 Einsatzstunden pro Jahr aufnehmen.

Die Auswertung zeigt, was bei der Eigenrecherche passiert: Anfragen an ausgelastete Anbieter sind verlorene Zeit. Klären Sie die Verfügbarkeit, bevor Sie in Detailgespräche investieren.

Tool: Einsatzzeiten für SiFa & Betriebsarzt berechnen

Schritt 1 von 3

1. Betreuungsgruppe ermitteln

Die Betreuungsgruppe bestimmt den Einsatzzeitfaktor pro Beschäftigtem und Jahr.

Kennen Sie Ihre Betreuungsgruppe?

Mehrwert: So finden Sie den richtigen Anbieter mit Safest

So funktioniert der Prozess: Sie beschreiben Ihren Bedarf einmalig über das Anfrageformular. Safest qualifiziert die Anfrage anhand Ihrer Daten und leitet sie in der Regel noch am selben Tag an passende Partner weiter. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit bis zu 3 ausgewählten Anbietern inklusive Kontaktdaten. Das ist der letzte Touchpoint: kein Sales Call, keine Nachfass-Anrufe, kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Safest ist ein Vermittler und vergleicht Arbeitsschutz-Anbieter. Safest erbringt selbst keine Betreuungsleistungen.

Entscheidend ist, welche Anbieter in diese Auswahl kommen. Safest prüft dabei unter anderem, ob Anbieter über echte Standorte verfügen und ob sie freie Kapazitäten haben, genau die beiden Kriterien, an denen die Eigenrecherche meist scheitert. Safest trifft dabei keine Verfügbarkeitszusagen für konkrete Regionen.

Dahinter steht ein strukturierter Qualifikationsprozess: Vor der Weiterleitung gleicht Safest Ihre Angaben, etwa zu Branche und Betriebsgröße, mit dem Profil der infrage kommenden Anbieter ab. Passt ein Profil nicht zu Ihrem Bedarf, wird dieser Anbieter nicht angefragt. Die Anbieter, die Sie am Ende erhalten, passen deshalb genau zu Ihrem Betrieb.

Für Sie bringt das drei Vorteile: Sie schreiben nur eine Anfrage, statt Dutzende. Sie vergleichen ausschließlich Anbieter, die diese Prüfung bereits bestanden haben. Und Sie behalten Ihre Zeit für die Kernaufgaben im Betrieb, während Safest die Abstimmung mit den Anbietern übernimmt.

Bedarf beschreiben, bis zu 3 Angebote erhalten

Der Vergleich von Safest ist kostenlos und unverbindlich.

Weniger Recherche, mehr Sicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu finden heißt vor allem, die richtigen Fragen zu stellen: Steht die Rechtsgrundlage, sind Nachweise und Referenzen geprüft, sind Kapazitäten und Standortbetreuung vorab geklärt? Wer diese Prüfkriterien kennt, vermeidet die typischen Fallen der Eigenrecherche. Und wer den Prozess auslagert, gewinnt Zeit für das, was eigentlich zählt: einen sicher geführten Betrieb. Beschreiben Sie Ihren Bedarf einmal und lassen Sie sich passende Anbieter von den Experten von Safest vorschlagen.

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Häufige Fragen

Grundsätzlich jeder Arbeitgeber in Deutschland ab dem ersten Beschäftigten. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2. Kleinstbetriebe können alternative Betreuungsmodelle wählen: Nach der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ab 2026 gilt das Kompetenzzentrenmodell für Betriebe bis zu 20 Beschäftigte, das Unternehmermodell für Betriebe mit mehr als 20 bis zu 50 Beschäftigten. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.

Noah Wetjen

Über den Autor

Noah Wetjen

Gründer von Safest

Noah hat Safest gegründet und kennt den Markt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin aus mehr als acht Jahren Praxis. In seinen Beiträgen erklärt er gesetzliche Pflichten und betriebliche Anforderungen verständlich für Unternehmen.

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