Fachkraft für Arbeitssicherheit wechseln: In 5 Schritten
Ihre SiFa ist kaum erreichbar oder der Vertrag läuft aus? So wechseln Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit in 5 Schritten, ohne Lücke in der Betreuung und ohne Dokumentations-Chaos.
Gründer von Safest
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Diese und über 1.292 weitere Unternehmen vertrauen auf Safest
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit ist seit Monaten kaum erreichbar, Begehungen terminieren Sie selbst nach, und das Vertragsende naht. Jetzt wird es konkret, und Sie fragen sich: Wie gelingt der Wechsel der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, ohne dass die sicherheitstechnische Betreuung leidet und ohne dass Sie in ein Dokumentations-Chaos stolpern? Wer strukturiert vorgeht, ist am Ende besser aufgestellt als vorher. Diese 5 Schritte zeigen, wie der Wechsel gelingt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Pflicht bleibt: Die sicherheitstechnische Betreuung muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 lückenlos weiterlaufen, auch während des Wechsels.
- Vertrag zuerst prüfen: Kündigungsfristen und Laufzeiten bestimmen, wie schnell der Wechsel realistisch möglich ist.
- Die Übergabe entscheidet über den Aufwand: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsberichte und Unterweisungsnachweise vollständig weiterzugeben, spart dem Nachfolger und Ihnen Arbeit.
- Mit Safest: Safest vermittelt kostenlos und unverbindlich bis zu 3 Angebote geprüfter Anbieter mit freien Kapazitäten, die Zuteilung erfolgt in der Regel am selben Tag.
Schritt 1: Wechselgrund und Betreuungsbedarf klären
Ein Wechsel hat fast immer einen konkreten Auslöser: Die Berufsgenossenschaft oder die Aufsichtsbehörde war da und hat Fristen gesetzt. Die aktuelle Fachkraft ist nicht erreichbar oder hält Zusagen nicht ein. Ihre SiFa geht in Rente. Oder der Vertrag läuft aus, und Sie wollen den nächsten Wechsel bewusst angehen. Welcher Auslöser auch zutrifft: Bevor Sie Anfragen stellen, lohnt ein strukturierter Blick auf Ihren tatsächlichen Bedarf.
Erfassen Sie dafür einmal vollständig:
- Alle Standorte mit Beschäftigtenzahlen, denn die Betreuung muss jeden Standort erreichen.
- Ihre Branche, weil Gefährdungen und Einsatzzeiten davon abhängen.
- Die benötigten Leistungen: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsbegehungen, Unterweisungen.
- Ob zusätzlich arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt dazukommen soll.
Häufiger Fehler: Unternehmen stellen Anfragen, bevor der Bedarf klar ist, und vergleichen anschließend Angebote, die gar nicht vergleichbar sind. Wer den Bedarf einmal sauber beschreibt, spart sich das mehrfache Erklären bei jedem einzelnen Anbieter.
Schritt 2: Bestehenden Vertrag prüfen und Kündigung vorbereiten
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Nachfolger machen, prüfen Sie den bestehenden Betreuungsvertrag: Wie lang ist die Laufzeit, welche Kündigungsfrist gilt, und zu welchem Termin können Sie realistisch wechseln? Planen Sie von dort aus einen Übergangszeitraum, in dem die Betreuung nicht wegfällt. Denn die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung besteht für Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Unterbrechung, konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2 nach Betriebsgröße und Branche (DGUV).
Zwei Erkenntnisse sollten Sie aus dem alten Vertrag mitnehmen: Erstens die zugesagten Reaktionszeiten und Leistungen, denn sie sind Ihre Anforderungsliste für den neuen Anbieter. Zweitens die Erfahrung mit mündlichen Zusagen, die im Streitfall nichts wert sind. Lassen Sie sich beim neuen Anbieter alles schriftlich geben: Leistungsumfang, Reaktionszeiten, Abdeckung aller Standorte.
Schritt 3: Nachfolger finden und Angebote vergleichen
Holen Sie mehrere Angebote ein, bevor Sie einen Anbieter beauftragen. Als Auswahlkriterien bewähren sich:
- Qualifikation nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes: Nur Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister mit der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde dürfen bestellt werden (ASiG § 7).
- Branchenerfahrung mit den Gefährdungen Ihres Betriebs.
- Erreichbarkeit und zugesagte Reaktionszeiten.
- Abdeckung aller Standorte durch eine Fachkraft.
Rechnen Sie dabei mit einer Marktrealität: Viele Anbieter behaupten, deutschlandweit aktiv zu sein, sind aber Ein- oder Zwei-Personen-Betriebe mit langen Anfahrten oder Standortseiten ohne echte lokale Präsenz. Viele Arbeitsschutzdienstleister nehmen derzeit gar keine neuen Kunden an. Genau diese Prüfung von echten Standorten und freien Kapazitäten ist der zentrale Engpass bei der Suche.
Betreuungsqualität schlägt Preis: In einer Auswertung von Safest-Anfragen werten 48 % der Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden eine umfassende, proaktive Betreuung als besonders wichtig, gegenüber 16 % bei Unternehmen mit 1–20 Mitarbeitenden. Je größer der Betrieb, desto mehr zählt Erreichbarkeit.
Hier kann ein Vermittler wie Safest den Aufwand abnehmen: Statt jeden Anbieter selbst auf echte Standorte und freie Kapazitäten zu prüfen, beschreiben Sie Ihren Bedarf einmal und Safest leitet die Anfrage nur an Partner weiter, die Ihren Betrieb tatsächlich betreuen können. Erhalten Sie bis zu 3 Angebote geprüfter Anbieter für Ihre sicherheitstechnische Betreuung, kostenlos und unverbindlich. Jetzt kostenlos vergleichen.
Schritt 4: Übergabe strukturieren und Dokumentation sichern
Die zentrale Sorge beim Wechsel lautet: „Macht mir der Wechsel mehr Arbeit als vorher, weil alles neu dokumentiert werden muss?“ Diese Sorge ist berechtigt, aber mit einem vollständigen Übergabepaket unbegründet. Definieren Sie vor der Übergabe, welche Unterlagen der bisherige Anbieter aushändigen muss:
- Gefährdungsbeurteilungen aller Standorte.
- Begehungsberichte und offene Maßnahmenlisten.
- Unterweisungsnachweise und Terminlisten.
- Klarheit, wer die Erstbegehung an welchem Standort übernimmt und wo Berichte zentral abgelegt werden.
Die Unterlagen gehören Ihrem Betrieb. Ohne vollständige Übergabe droht Doppeldokumentation, mit ihr startet die neue Fachkraft direkt dort, wo die alte aufgehört hat. Halten Sie außerdem vor der Beauftragung im neuen Vertrag fest: Qualifikationsnachweise der bestellten Person, zugesagte Reaktionszeiten und der konkrete Leistungsumfang.
Tool: Einsatzzeiten für SiFa & Betriebsarzt berechnen
Schritt 1 von 3
1. Betreuungsgruppe ermitteln
Die Betreuungsgruppe bestimmt den Einsatzzeitfaktor pro Beschäftigtem und Jahr.
Schritt 5: Neue Fachkraft schriftlich bestellen und lückenlos dokumentieren
Der letzte Schritt ist formal, aber er ist der wichtigste: Die neue Fachkraft muss schriftlich bestellt werden. § 5 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 zu übertragen (ASiG § 5). Eine mündliche Absprache genügt nicht.
Bewahren Sie die Bestell- und Abbestell-Dokumentation für die Berufsgenossenschaft bzw. Aufsichtsbehörde auf, damit Sie die lückenlose Betreuung jederzeit nachweisen können. Haben Sie einen Betriebsrat, ziehen Sie ihn früh ein: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat bei Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Gesundheitsschutz mitzubestimmen (BetrVG § 87).
Der häufigste Fehler in dieser Phase: eine Lücke zwischen altem und neuem Betreuungsvertrag. Die Pflicht zur Betreuung besteht ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter ohne Unterbrechung. Planen Sie den Übergang deshalb so, dass die Bestellung der neuen Fachkraft nahtlos an das Ende des alten Vertrags anschließt.
Mit Safest die passende Fachkraft für Arbeitssicherheit finden
Safest ist ein Vermittler und Vergleichsportal für sicherheitstechnische Betreuung und vermittelt Anfragen direkt an geprüfte Partnerdienstleister. Die Prüfarbeit, die bei der Suche den größten Engpass bildet, ist dabei bereits geleistet: Jeder Partner wird vor der Aufnahme auf echte Standorte, freie Kapazitäten und Qualität geprüft.
Für Ihren Wechsel bedeutet das konkret: Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal und erhalten in der Regel am selben Tag eine E-Mail mit bis zu 3 ausgewählten Anbietern inklusive Kontaktdaten. Der letzte Touchpoint ist diese E-Mail; die Entscheidung und der Kontakt liegen ganz bei Ihnen. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich, es gibt keinen Sales Call und kein Nachfassen.
Wechsel vorbereiten mit bis zu 3 Angeboten
Beschreiben Sie Ihren Betreuungsbedarf und erhalten Sie bis zu 3 Angebote geprüfter Anbieter, kostenlos und unverbindlich.
Wechseln, ohne die Betreuung zu riskieren
Der Wechsel der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein Risiko, sondern eine Chance auf bessere Betreuungsqualität, wenn Sie vorbereitet vorgehen: Bedarf klären, Vertrag prüfen, Nachfolger über geprüfte Angebote finden, Übergabe komplett dokumentieren, Bestellung schriftlich festhalten. Am Ende stehen Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit dort, wo vorher Frust war. Wenn Sie den Recherche- und Abstimmungsaufwand abgeben wollen, starten Sie den kostenlosen und unverbindlichen Vergleich über Safest.
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Häufige Fragen
Das richtet sich nach Ihrem Betreuungsvertrag: Laufzeit und Kündigungsfrist bestimmen, wann der Wechsel realistisch möglich ist. Unabhängig davon besteht die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 ohne Unterbrechung weiter. Planen Sie den Wechsel deshalb so, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht, und bestellen Sie die neue Fachkraft schriftlich, bevor die alte ausscheidet.

Über den Autor
Noah Wetjen
Gründer von Safest
Noah hat Safest gegründet und kennt den Markt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin aus mehr als acht Jahren Praxis. In seinen Beiträgen erklärt er gesetzliche Pflichten und betriebliche Anforderungen verständlich für Unternehmen.
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